Ausgegangene Dörfer

1. Wolfsbach (Wolvisbach)
Dorfum 1250 bis 1440
Die Fronhube oder der Dinghof  gehörte zur Abtei Bleidenstadt.
Als Dorf war es 1481 schon verschwunden, der Markt wurde aber noch abgehalten. Seine Gemarkung wurde 1563 unter Idstein und Dasbach geteilt. Sehr baufällig stand die Kirche 1656 noch, 1668 wurde sie abgebrochen.
Vogel schreibt 1843: „Sie (die Kirche, pf) ist nachher abgebrochen worden und noch bezeichnen ihre Grundmauern die Stelle auf dem sogenannten Hexenkirchhofe, wo sie stand“

2. Gassenbach (Gasinbach)
Erst Dorf, dann Hof (Gut), um1250 bis 1680
1426 trugen zu Lehen: Die Bucher, von Kolbinger und Bergen
1484 von Lindau, 1513 Bergen,
1558 freiadeliger Hof derer von Nassau, ging dann an die vom Steine, kam durch Tausch 1657 an  Nassau-Idstein.

3. Wißborn (WisebornWiesbornWerseborn, eigentlich: Wörsborn)
Ein Hof, 1355 bis 1666, an der Quelle des Wörsbachs beim Forellenweiher, der 1355 dem Graf Adolf von Idstein zugeteilt wurde; kommt noch 1520, 1546 und 1633 vor.

4. Stauersbach (Stursbach)
Hof, um 1300 bis 1520
Wird 1520 noch in einer Kellereirechnung erwähnt.

5. Rode
Dorf, 1252 (bis1375 ?)
Der Ritter Heinrich Rosa schenkte 1252 seine Güter in Rode dem Kloster Eberbach.

6. Zuschenbach (SzusinbachZüschenbachZwischenbachZissenbach)
Dorf, später Hof,1309 bis 1573
Zwischen Idstein und Wörsdorf, wahrscheinlich ursprünglich zwischen Wörsbach und Wolfsbach, also näher bei Idstein); die von Bergen verkauften 1522 ihren Anteil an den Grafen Philipp. Bestand noch 1582.

7. Klöppelshofen, Klippelshofen, Klöppels Hof
Hofkurz vor 1677 wüst, lag im Himmelsfeld
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Erklärung einiger obenstehender Begriffe

Fronhube

Fron = Arbeit für den Lehnsherrn,
Hube = Name für kleines Gut, ein halber Bauernhof (Hof, niederdeutsch: Hufe).
Lasshube, Lehenhube, die nach dem Absterben des Besitzers dem Eigentümer hinterlassen wird, sohin auf den Leib verliehen ist.
Hof = Der regelrechte schwäbische Bauernhof sollte nach der “Lex Alamann” 40 Jaucherten ( = 60 Morgen) haben. Man zerschnitt ihn häufig in Halbe- und Viertelhöfe. Der halbe Hof hieß Hube.

Fronhof, Dinghof,

Der F. selber, in den Quellen meist villa oder curtis (dominica) genannt, war Sitz des Grundherrn oder seines lokalen Verwalters (Meier, Cellerar ).
Die Bedeutung und Ausstattung eines F.s reichte vom wenig herausragenden Bauernhof bis zum Grossbetrieb mit zahlreichen unfreien Hofhörigen, Herrenhaus, div. Nebengebäuden und befestigter Hofstatt.
Oft fand sich eine Kirche angegliedert, die dort, wo ein eigentl. F. fehlte, dessen Funktion z.T. übernahm.
Unmittelbar zum F. gehörte Bodeneigentum, das als sog. Salland in Eigenwirtschaft bebaut wurde.
Es bestand u.a. aus Ackerland, konnte aber auch Weiden, Waldungen, Sonderkulturen wie Wein- und Obstgärten oder spezielle Einrichtungen wie Mühlen und Fischteiche umfassen.
Den Gegenpol im zweigeteilten Hofverband bildeten die Huben der abhängigen Bauern, die zu Abgaben und Frondiensten auf dem F. verpflichtet waren.