Kennzeichen der barocken Neustadt ist der gradlinig-rechtwinklige Straßenverlauf mit traufständig gebauten Häusern.
Kreuzgasse und Weiherwiese münden in den Unteren Marktplatz, Borngasse und Judengasse stoßen im Norden auf die Himmelsgase; dazu kommt die Kaffegasse, allesamt mehr oder weniger parallel zueinander.
Freiheitsbrief (Privilegium) von 1685
Wir Georg August Graf zu Nassau, Saarbrücken und Saarwerden, Herr zu Lahr, Wiesbaden und Itzstein. Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen.
Nachdem sich durch Göttlichen Segen unser Land, uns insbesondere unsere Residenz Itstein, mit junger Mannschaft auch andern Einwohnern, Bey= und Untersassen also vermehret, daß denselben sich häußlichen nieder zu lassen, es fast an Raum und Gelegenheit ermanglen will, und wir dann einen jedwedern zu Beförderung seiner Nahrung gerne behülflich sein wollen, auch die Vermehrung unserer Unterthanen gerne sehen mögen, daß wir demnach zu Bezeugung unsers gnädigen willens, den ahn hiesigen Stattmauren unß zugehörigen Wiesengrundt, die Weyherwieß genannt, darzu angewießen, und frey gegeben haben wollen, thun es auch hiermit, und in Krafft dieses also und der Gestalt, daß ein jeder inheimischer und ausländischer, so auf unsere Verordnung darauf bauen, sich sobald in unsere Jurisdiction und nach Verfließung dreyer Jahren gegen das halbe Burgergeld, in die hießige Burgerschaft zu begeben zusagen, daß alsdann derselbe und deßen Erben zehen ganzer Jahr lang a Dato des Ihme darüber von unserer Regierungs=Canzeley ertheilten Special-Scheins von allen ordinari und extra ordinari Beschwerden, Contributionen, Schazungen, gemeinden Beschwerden, Jagden, Wachten, Brieftragen, Einquartirungen, wie auch Auflagen, wie solche Namen haben, oder aufkommen mögten, gänzlich und allerdings eximiret und befreyet seyn. Und pleiben nach Verfliesung obiger zeit, aber Ihrs Beedt, herrenrenthen, Kirchengefälle, Contribution und schazung nach proportion Ihrer Güter beytragen, und der übrigen Bürgerschaft gleich gehalten, auch deren Freyheiten,und rechten geniesen soll und mag. Sollte aber nach Verfliesung obiger Zeit, sich ein und ander nach dem genuß dieser Freyheit hinweg begeben und auser Land ziehen, soll derselbe von demjenigen, was Er mit sich hinweg nehmen wird, uns zum Abzugsrecht den zehenden Pfenning erlegen und abstatten. Da auch ein und anderer nebenß dem Bauwesen, einige Wirthschaft oder andere Parthierung treiben wollte, daselbige soll einem jedwedern gegen abstattung des gewöhnlichen umbgelds ohne ferneres entgeld erlaubt und zugelaßen seyn.
Da nun ein und ander, Er seye einheimisch oder ausländisch, frey oder leibeigen, dieser unserer Verwilligung sich bedienen wollte, derselbe hat sich bey unserer Regierungs=Canzeley deswegen anzumelden, und wir versprechen, und sagen hiermit zu, Einen jedwedern bey dieser unser ertheilten Freyheit und verwilligung gegen jedermänniglich handzuhaben und zu schüzen. Dessen zu Urkund haben wir Unß Eygenhändig unterschrieben, und Unser Secret-Insiegel dabey trucken laßen.
So geschehen. Idstein den 20ten January Anno 1685
(L. S.) Georg August Graff zu Nassau Saarbrücken