Der Krankenhaus-Zweckverband

Für diese Veröffentlichung schreibt Heinz Kling, zu jener Zeit Amts-, dann Oberverwaltungsrat in der Kreisverwaltung in Bad Schwalbach zum Krankenhaus-Zweckverband:

“Der Verband der Krankenhäuser des ehemaligen Untertaunuskreises “Krankenhaus-Zweckverband”, dessen Gründung zum 01. April 1954 im übrigen eine Voraussetzung zur Erlangung der Landesmittel für den Um- und Ausbau des Idsteiner Krankenhauses war und von der Hessischen Landesregierung als großartige Leistung des Untertaunuskreises gewertet wurde, hatte die Aufgabe, die Krankenhäuser des Kreises zu betreiben, um dadurch die Krankenversorgung der Bevölkerung nach den Grundsätzen der modernen Heilkunde sicherzustellen. Aus der Erkenntnis dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben der Untertaunuskreis und die Städte und Gemeinden die nicht unerheblichen finanziellen Belastungen getragen.

Einfach war der Weg zur Gründung des Zweckverbandes nicht, denn es war ein Novum – und hatte damals kein Beispiel -, durch einen Zweckverband diese kommunale Aufgabe der Krankenversorgung sicherzustellen. Ausschlaggebend war die Einsicht der damals verantwortlichen Kommunalpolitiker, daß für die Erfüllung dieser kommunalen Aufgabe Solidarität gefragt war, wobei eine Grundlage für eine gerechte Verteilung der finanziellen Belastungen gesucht und schließlich mit der kommunaltypischen öffentlich-rechtlichen Organisationsform des Zweckverbandes gefunden wurde.

Die Aufbringung der notwendigen finanziellen Mittel für den Krankenhausbetrieb (230 Betten im Kreis) über die Kreisumlage belastete nur wenige Gemeinden, und es war daher nicht möglich, über die Kreisumlage eine gerechtere Verteilung der finanziellen Belastung unter Beteiligung aller Gemeinden zu erreichen. Die Rechtsform des Zweckverbandes ließ es zu, die Verbandsumlage als Finanzierungsquelle nach anderen Kriterien zu bemessen, und zwar auf der Grundlage eines fiktiven Steueraufkommens im Kreisdurchschnitt, nach den Einwohnerzahlen und nach den privatwirtschaftlichen Einnahmen – Netto – Holzeinnahmen – der Städte und Gemeinden.

Geleitet wurde der Zweckverband von einem Verbandsvorstand, dem der Landrat und zwölf Bürgermeister angehörten. Die Verbandsversammlung, die sich aus allen beteiligten Städten und Gemeinden zusammensetzte, war das Beschlußorgan. Der Krankenhaus-Zweckverband war ein Wirtschaftsbetrieb, der es schon damals ermöglichte, die Krankenhäuser nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Wirtschaftlichkeit zu führen.

Heute bietet die Rechtsform der GmbH diese Möglichkeit. Der Krankenhaus-Zweckverband bestand von 1954 bis 1973, fast zwanzig Jahre, und wurde vom Kreistag 1973 durch Beschluß aufgelöst, weil dies aufgrund des neuen Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes notwendig wurde. Der damals amtierende Landrat Karl-Heinz Becker sprach in diesem Zusammenhang von einem “Beschluß von großer Tragweite” und wies darauf hin, daß Kreis und Gemeinden von 1953 (dem Jahr der Gründungsvorbereitung) bis 1973 (das Jahr der Auflösung) eine beinahe zwanzigjährige andauernde Leistung vollbracht haben, um die Krankenversorgung der Bürgerschaft zu gewährleisten. Noch heute kann man, wie damals von Landrat Becker ausgesprochen, all denen, die hierfür große Opfer erbracht haben und die im Verband mitwirkten, Dank sagen!”
So weit Heinz Kling.

Bildunterschrift in der “Idsteiner Zeitung”:
“Nicht ohne schwere Sorgen blickten die Vertreter der Untertaunusgemeinden im Krankenhauszweckverband in die finanzille Zukunft der heimischen Krankenhausversorgung (links), als Landrat Dr. Günther für den Vorstand (rechts, stehend) den Etatentwurf für 1971 erläuterte und dabei auf den Fehlbetrag von 600 000 Mark hinweisen mußte. Trotz des Defizits wurde der Etat dann einstimmig verabschiedet. (Fotos: Walk)