Schritte zum neuen Krankenhaus

Noch war es in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts nicht so weit, daß man vom Hospital zum Krankenhaus wechseln konnte. Der Magistrat ließ jedoch nicht locker. Daß er sich ernstlich mit der Frage der Erbauung eines Krankenhauses befaßte, belegt unter anderem die Mitteilung von Bürgermeister Leichtfuß in der Stadtverordneten-Versammlung vom 22. Juli 1898 (39). Danach fragte der Magistrat bereits “bei verschiedenen Verwaltungen von städtischen Krankenhäusern wegen der Höhe der Betriebskosten eines hier zu erbauenden Krankenhauses” an.

Schon in der Sitzung zuvor, am 15. April 1898, deutete sich ein Umschwung in der Haltung der Aufsichtsbehörden an, denn der Bürgermeister konnte von einer Besprechung beim Regierungspräsidenten berichten, die am 24. März 1898 auf Anregung des Neffen der verstorbenen Emilie Magdeburg, des Oberpräsidenten der Rechnungskammer in Kassel, Ed. Magdeburg, zustande kam. An ihr nahmen “drei Regierungscommissare, Landrath von Koeller, Bürgermeister Leichtfuß und Hospitalarzt Grimmel teil”. In der Verhandlung war erstmals die Rede davon, “daß gegen die Verwendung des Stiftungs- bzw. Hospitalvermögens zum Neubau eines städtischen Krankenhauses principielle Bedenken nicht zu erheben seien”. Der Stadt wurde die Auflage gemacht, “Ermittlungen über Höhe und Deckung der Betriebskosten des neuen Krankenhauses alsbald vorzunehmen”.

Die erste Vorlage genügte dem Regierungs-Präsidenten noch nicht. In ihr waren die Baukosten auf 28.000 die Einrichtungskosten auf 10.000 Mark kalkuliert worden. Gegenüber stand an möglichem Baukapital: das Hospitalvermögen von 27.000, das Magdeburg’sche Legat einschließlich Zinsen von 11.000 sowie die Seeger’sche Abfindungssumme von 5.000 Mark (Seeger war in den 90er Jahren Lehrer an der Bauschule). Die Stadt bot daraufhin an (39), “das neu zu erbauende Krankenhaus… in dem gekennzeichneten Umfang dauernd zu unterhalten” und knüpfte die Bedingung an, “daß das Vermögen des Hospitals vollständig in Eigenthum der Stadt übergeht”.

Das bekräftigten die Stadtverordneten noch einmal am 30. September, doch war noch eine weitere Hürde zu überwinden. In der Sitzung am 23. Dezember 1898 mußte der Bürgermeister eine Verfügung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden bekanntgeben, “worin er ausführt, daß eine Übertragung des Vermögens des bestehenden alten Hospitals, welches Stiftungsvermögen ist, nach den bestehenden Rechtsgrundsätzen z. Zt. nicht möglich ist. Die rechtliche Basis … würde erst mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 gegeben sein”.

Inzwischen nahm auch die Hospital-Commission offiziell Kenntnis vom Vorhaben der Stadt. Laut Protokoll-Buch (35) beschloß sie in der Sitzung am 21. November 1898 zur Aufforderung des Kreisphysikus, verschiedene Arbeiten am Hospitalgebäude vorzunehmen, “die Arbeiten vorerst nicht ausführen zu lassen: 1) wegen der ungünstigen Witterung in der jetzigen Winterszeit, 2) deshalb an dem jetzigen Hospitalgebäude nichts mehr machen zu lassen, da bald ein neues Gebäude errichtet werden soll, und das Geld für derartige Arbeiten kapitalisirt werden soll”.

Nähere Angaben über das “neue Gebäude” gab es noch nicht, doch in einer weiteren Sitzung am 14. März 1899 erklärt sich die Hospital-Commission “hiermit einverstanden, daß das Vermögen des hiesigen Hospitals zu einem neu zu erbauenden städtischen Krankenhaus, gemäß den hierüber gefaßten, uns bekannten Beschlüssen der städtischen Körperschaften, verwendet wird”. Gemäß einer Verfügung des Regierungs-Präsidenten vom 16. Februar 1900 erstellte die Commission “ein Inventar über sämmtliches dem Hospitalfonds gehörige Vermögen zur Vorlage an den Herrn Minister zwecks Übergabe des Vermögens an die Stadtgemeinde”. Danach betrug das Gesamtvermögen 30.599,35 Mark. “Das Mobiliar wurde durch den Schreinermeister A. Fraund abgeschätzt”.

Der Magistrat stellte im Verwaltungsbericht für das Rechnungsjahr 1898/99 am 1. Mai 1899 unter anderem fest, daß nach den von den städtischen Körperschaften abgegebenen Erklärungen “der Herr Regierungs-Präsident sich bereit erklärt hat, die Übertragung des Vermögens der alten Hospitalstiftung auf die hiesige Stadtgemeinde höheren Ortes aufs Wärmste zu befürworten und schon jetzt zu beantragen, daß inzwischen die Verwendung des alten Hospitalvermögens zu diesem Neubau gestattet wird”. Man hoffe, “daß dieser für unsere Stadt so segensreiche Neubau recht bald gesichert sein dürfte”.